Kindertagesstätten » Wie bekomme ich einen Kita-Platz für mein Kind?
Das Land Berlin hat den Anspruch, jedes Kind entsprechend seiner persönlichen Situation zu fördern. Jedes Kind im Alter ab drei Jahren hat gesetzlich einen Anspruch auf mindestens einen Halbtagsplatz in einer Kindertagesstätte. Für Kinder unter drei Jahren ist die Feststellung eines Bedarfs abhängig von Ihrer persönlichen Situation in Job oder Ausbildung.
Der Umfang der Betreuungszeiten für Ihr Kind ermittelt sich ebenso aus Ihrer persönlichen Situation in Job oder Ausbildung. Es gibt folgende Formen im Betreuungsumfang:
| Halbtagsförderung: | vier bis fünf Stunden täglich |
| Teilzeitförderung: | fünf bis sieben Stunden täglich |
| Ganztagsförderung: | sieben bis neun Stunden täglich |
| Erweiterte Ganztagsförderung: | über neun Stunden täglich |
Für die Anmeldung benötigen Sie einen gültigen Gutschein über Kosten und Betreuungsumfang. Die Leiterin klärt in einem Aufnahmegespräch alle organisatorischen und inhaltlichen Fragen, die für die vertrauensvolle Betreuung wichtig sind, und schließt mit Ihnen einen Betreuungsvertrag.