Wie bekomme ich einen Kita-Platz für mein Kind?

Das Land Berlin hat den Anspruch, jedes Kind entsprechend seiner persönlichen Situation zu fördern. Jedes Kind im Alter ab drei Jahren hat gesetzlich einen Anspruch auf mindestens einen Halbtagsplatz in einer Kindertagesstätte. Für Kinder unter drei Jahren ist die Feststellung eines Bedarfs abhängig von Ihrer persönlichen Situation in Job oder Ausbildung. 

Der Umfang der Betreuungszeiten für Ihr Kind ermittelt sich ebenso aus Ihrer persönlichen Situation in Job oder Ausbildung. Es gibt folgende Formen im Betreuungsumfang:  

Halbtagsförderung:vier bis fünf Stunden täglich 
Teilzeitförderung:fünf bis sieben Stunden täglich 
Ganztagsförderung:sieben bis neun Stunden täglich 
Erweiterte Ganztagsförderung:über neun Stunden täglich

Die Bedarfsermittlung und Finanzierung des Kita-Platzes läuft über das Gutscheinsystem. Für die Ausstellung eines Gutscheins über den Betreuungsumfang,  der Ihrem Kind zusteht, ist das Jugendamt des Wohnbezirks Ihres Kindes zuständig und muss dort von Ihnen beantragt werden. Die Höhe Ihres Elteranteils an den Kosten für die Betreuung ist abhängig von Ihrem Einkommen. Aus dem Gutschein können Sie ersehen, in welcher Höhe das Land Berlin Kosten übernimmt und welche Kosten Sie als Eltern übernehmen. 

Ihren Gutschein können Sie unabhängig vom Wohnbezirk in unseren Einrichtungen einlösen. 
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, um sich ein Bild der Kita und der pädagogischen Arbeit zu machen, z.B. Tag der offenen Tür, Mutter-Kind-Treffen oder der persönlich vereinbarte Termin mit der Leiterin. 

Für die Anmeldung benötigen Sie einen gültigen Gutschein über Kosten und Betreuungsumfang. Die Leiterin klärt in einem Aufnahmegespräch alle organisatorischen und inhaltlichen Fragen, die für die vertrauensvolle Betreuung wichtig sind, und schließt mit Ihnen einen Betreuungsvertrag.